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Personenstandsauskünfte

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Ihre Bestellung von Personenstandsunterlagen

Seit 1874 dokumentieren die Standesamtsregister der Stadt Verden (Aller) die Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle. Nach Ablauf von archivrechtlich festgelegten Fristen werden diese Register an das Stadtarchiv abgegeben und für die Nutzung, z.B. im Rahmen von Familienforschung, verfügbar.

Die Schutzfristen betragen:

  • für Sterberegister 30 Jahre
  • für Heiratsregister 80 Jahre
  • für Geburtsregister 110 Jahre

Auskünfte über Geburten, Heiraten oder Sterbefälle, die vor diese Fristen datieren, erteilen die jeweils zuständigen Kirchenarchive.

Urkunden zur Geburt, der Heirat oder dem Sterbefall einer Person können vom Stadtarchiv nur ausgestellt werden, wenn diese Ereignisse im Zuständigkeitsbezirk des Standesamts Verden (Aller) beurkundet wurden. Andernfalls verweisen wir Sie an die zuständigen Archive im Umkreis.


Bitte beachten Sie, dass bei der Bestellung von Personenstandsunterlagen Gebühren anfallen. Eine Rechnung wird grundsätzlich ausgestellt.

  • Recherchegebühr je angefangener Viertelstunde - 12,50 €
  • Kopien aus den Personenstandsregistern - 5,00 € (Grundgebühr) je DIN A4 Seite 1,00 €, je DIN A3 Seite 2,00 €
  • Scans aus den Personenstandsregistern - 5,00 € (Grundgebühr), je Seite 0,50 €
  • Beglaubigung - pro Auftrag 10,00 €, jede weitere Seite 2,00 €

Hinweis: jüngere Urkunden sind im Verdener Standesamt zu beantragen:

Antragsteller:in

Antragsteller:in

Telefon
Was wird benötigt?*
Gesuchte Person

Gesuchte Person

Beispiel: Müller geborene Schmidt
Bitte genaues Datum oder Zeitraum (von/bis) vorgeben
Bitte genaues Datum oder Zeitraum (von/bis) vorgeben
Bitte genaues Datum oder Zeitraum (von/bis) vorgeben
z. B. Eltern, Ehepartner:in
Bestellung

Bestellung

Ausführung
Eigene Bemerkungen & Hinweise

Eigene Bemerkungen & Hinweise

Kopie des ausgefüllten Formulars

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Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

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