In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Wir bevorzugen Kartenzahlungen: Um den Ablauf zu erleichtern und Wartezeiten zu minimieren, bitten wir Sie, wenn möglich, per Karte zu bezahlen.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
Führungszeugnisse können seit dem 01.09.2014 im Internet über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt und bezahlt werden. Ein persönliches Vorsprechen ist in diesem Fall nicht mehr notwendig.
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss.
Die Bezahlung erfolgt über Kreditkarte/PayPal.
Neben Führungszeugnisse können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden.
Stadt Verden (Aller)
Große Straße 40
27283 Verden (Aller)