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Führungszeugnis

Allgemeine Informationen

In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

  • für private Zwecke (Beleg-Art N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
  • Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
  • erweitertes Führungszeugnis: schriftliche Aufforderung der Stelle, die das Führungszeugnis verlangt. Die Aufforderung muss die Anforderungen des § 30a Abs.1 BZRG erfüllen
Welche Gebühren fallen an?
  • :13,00 EUR

Wir bevorzugen Kartenzahlungen: Um den Ablauf zu erleichtern und Wartezeiten zu minimieren, bitten wir Sie, wenn möglich, per Karte zu bezahlen.

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Führungszeugnisse können seit dem 01.09.2014 im Internet über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt und bezahlt werden. Ein persönliches Vorsprechen ist in diesem Fall nicht mehr notwendig.

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss.

Die Bezahlung erfolgt über Kreditkarte/PayPal.

Neben Führungszeugnisse können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden.

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