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Erschließungsbeiträge

Allgemeine Informationen

Wenn ein Verdener Grundstück bebaut werden soll, muss dieses zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür werden größtenteils auf die Anlieger umgelegt und sind in Verden häufig bereits im Verkaufspreis enthalten.

Die Kosten für die erstmalige Herstellung einer neuen Straße werden zu 90% von den Anliegern getragen (= Erschließungsbeitrag).

Für die Erneuerung oder Verbesserung einer vorhandenen Straße beträgt der Anteil der Anlieger 30% bis 75% der Ausbaukosten (= Straßenausbaubeitrag).

An wen muss ich mich wenden?

Stadt Verden, Straßen und Stadtgrün

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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