Gewerbeangelegenheiten
Gewerbeanmeldung
Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 1-4 GewO. Aus diesem Grund sind Gewerbean-, -um- und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle eines bereits existierenden Gewerbes in Verden (Aller) beginnt, muss dies der Stadtverwaltung Verden (Aller) anzeigen.
Eine Anzeige ist nicht erforderlich, wenn es sich um Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Bergbau) oder eine freiberufliche Tätigkeit gemäß § 6 GewO handelt (z.B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater u.ä.). Ferner zählen hierzu wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten.
Eine Gewerbeanmeldung erfolgt persönlich im Gewerbeamt der Stadtverwaltung Verden (Aller).
Hinweis: Gewerbemeldungen ausschließlich im virtuellen Gewerbeamt sind wegen der fehlenden Unterschrift nicht zulässig. Bitte senden Sie daher einen unterschriebenen Ausdruck der Gewerbeanzeige an das Bürgerbüro der Stadtverwaltung.
Notwendige Unterlagen:
erlaubnisfreies Gewerbe: (bedarf nur der Anzeige im Gewerbeamt)
Personalausweis oder Reisepass
erlaubnispflichtiges Gewerbe: (z.B. Makler, Baubetreuer, Gaststätten, Spielhallen, Handwerk)
Personalausweis oder Reisepass und jeweilige Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Kann eine solche Erlaubnis bzw. Handwerkskarte nicht vorgelegt werden, so wird die Anzeige entgegengenommen, jedoch wird der Antragsteller ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Beginn ohne entsprechende Genehmigung unzulässig ist. Dies wird auf der Empfangsbescheinigung der Gewerbeanmeldung deutlich sichtbar vermerkt.
Besonderheiten/spezielle Gewerbetreibende:
Wird ein Gewerbebetrieb von einem Minderjährigen oder im Namen eines Minderjährigen angezeigt, ist dabei die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts nachzuweisen.
Wird ein Gewerbebetrieb von einem Ausländer angezeigt, ist dabei die erforderliche Aufenthaltserlaubnis nachzuweisen.
Wird die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet, wird der Nachweis der schriftlichen Bevollmächtigung verlangt.
Bei Anzeige einer Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG) ist der Gesellschaftervertrag vorzulegen.
Bei Anzeige einer juristischen Person (z.B. GmbH, AG) ist der Handelsregisterauszug vorzulegen. Ist die juristische Person noch nicht im Handelsregister eingetragen, wird sie als "i.G. - in Gründung" angemeldet. Dabei sind der Gesellschaftervertrag und das Gründungsprotokoll vorzulegen. Wir die juristische Person später vom Amtsgericht in das Handelsregister eingetragen, erfolgt eine Gewerbeabmeldung oder Gesellschaft "i.G." und eine erneute Gewerbeanmeldung (unter Vorlage des Handelsregisterauszuges) mit den erforderlichen Ergänzungen (z.B. HRB-Nummer).
Antragstellung der jeweiligen Erlaubnisse bei den entsprechenden Behörden z.B.
Handwerk: | Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade |
Versicherungsvermittlung: | Industrie- und Handelskammer (IHK) Stade |
Gaststättenerlaubnisse: | Stadt Verden (Aller) |
Makler/Baubetreuer: | Industrie- und Handelskammer (IHK) Stade |
Spielgeräteaufstellung: | Stadt Verden (Aller) |
Beantragung von Fördermitteln bei der Arbeitsagentur oder beim Landkreis Verden, Abteilung Wirtschaftsförderung unter Tel. 04231/15-428
Informationen für Existenzgründer im Handwerk im Starter-Shop der Handwerkskammer Lüneburg-Stade oder unter Tel. 04131/712-160
Die Anmeldung ist gleichzeitig mit Beginn des Gewerbes (kann selbstverständlich aber auch unmittelbar vor Beginn erfolgen) vorzunehmen.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Einzelunternehmen: | 26,00 € |
Personengesellschaften: | 26,00 € pro Gesellschafter |
Juristische Personen: | 26,00 € |
Ansprechpartner/in
Bürgerbüro![]() | |
Rathaus Ritterstraße, Zimmer R 139 // EG Ritterstraße 10 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 12-385 Telefax: 04231 12-9385 E-Mail: buergerbuero@verden.de |
Dokumente
![]() |
Gewerbeanmeldung![]() |
![]() |
Gewerbeummeldung![]() |
![]() |
Gewerbeabmeldung![]() |