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Bürgermeisterwahl
Die Direktwahlen der Bürgermeisterinnen/Bürgermeister, Landrätinnen/Landräte in Niedersachsen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erfüllt keine Person diese Voraussetzung, so findet zwischen den beiden Personen, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. Bei nur einem zugelassenen Wahlvorschlag ist die Person gewählt, wenn sie mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat. Die Amtszeit beträgt 8/5 Jahre. |