Bauanforderungen für Lebensmittelbetriebe
Bauanforderungen für Lebensmittelbetriebe
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht der Stadt Verden (Aller) sind u. a. auch dann Ihre Ansprechpartner, wenn Sie innerhalb des Verdener Stadtgebiets einen Lebensmittelbetrieb eröffnen möchten und hierfür (z. B. bei Neuerrichtung oder Nutzungsänderung) eine Baugenehmigung benötigen.
Die speziellen Anforderungen, die Ihre künftige Betriebsstätte erfüllen muss, sind Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Stadt automatisch den Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz des Landkreises Verden beteiligen und um eine fachliche Stellungnahme bitten. Als Bauherrin oder Bauherr brauchen Sie das nicht selbst zu tun.
Über die lebensmittelrechtlichen Aspekte, die bereits bei der Planung des Vorhabens und der Aufstellung der Bauvorlagen zu berücksichtigen sind, können Sie sich vorab hier informieren:
• Merkblatt: Bauanforderungen für Lebensmittelbetriebe (23 kB)
• Checkliste zum Bauantrag - Lebensmittelbetrieb (298 kB)