Aktuelles zur Coronavirus-Situation in Verden (Aller)
Die Verwaltungsspitze der Stadt Verden (Aller) hat sich zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-Cov-2 und in Anlehnung an die vielen Informationen auf der Website des Landes Niedersachsen auf verschiedene Maßnahmen verständigt. Die nachfolgend zusammengefassten Maßnahmen dienen dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
*** Diese Seite wird ständig aktualisiert und enthält Verweise auf alle für Sie wichtigen Informationen. ***
(Stand 16.12.2020)
Um die Gefahr einer Ansteckung mit SARS-Cov-2 sowohl für Bürger:innen als auch für Mitarbeiter:innen zu verringern, ist das Rathaus nur nach vorheriger [Terminvereinbarung] und mit Mund-Nasen-Bedeckung zugänglich.
Auch weiterhin sollen soweit möglich alle Anliegen per Telefon, online oder Post erledigt werden. Ist ein persönliches Gespräch notwendig, ist dies nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die zuständigen Rathausmitarbeiter:innen holen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt am jeweils benannten Eingang ab.
Die Stadtverwaltung ist weiterhin zu den normalen Öffnungszeiten über die zentrale Rufnummer 04231 12-0 oder die allgemeine E-Mail info@verden.de erreichbar.
Das Bürgerbüro und das Standesamt sind eingeschränkt erreichbar. Eine Terminvereinbarung unter der 04231 / 12-361 (Bürgerbüro) oder 04231 / 12 -258 (Standesamt) ist zwingend erforderlich.
Bitte nutzen Sie aber weiterhin vorzugsweise die Online-Angebote der Stadt und klären Sie Angelegenheiten telefonisch oder per E-Mail (buergerbuero@verden.de).
Die Tourist-Information ist mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Öffnungszeiten ab Montag, den 9. November: montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr.
Die Sprechstunde des Seniorenbüros findet nach vorheriger Terminabsprache statt. Sie erreichen die Ansprechpartner:innen vorzugsweise per Mail über seniorenbuero@verden.de oder telefonisch unter 04231 12-340 (Bürozeiten: dienstags von 10-12 Uhr)
Das Jugendzentrum ist teilweise geöffnet. [Hier] finden Sie eine Übersicht der aktuell verfügbaren Angebote.
Das Mehrgenerationenhaus Bürgertreff bietet vereinzelt Angebote unter Einhaltung der Hygienevorschriften an. Hier können Sie eine Übersicht [pdf] abrufen.
Der KULTuren Treff führt unter Einschränkungen Angebote durch. [Hier] finden Sie Einzelheiten dazu.
Die Dorfgemeinschaftshäuser bleiben vorerst geschlossen.
Jede Person darf sich in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung nur mit Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören, insgesamt aber mit nicht mehr als fünf Personen aufhalten, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht einzurechnen sind.
In der Zeit vom 24. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 26. Dezember 2020 darf sich jede Person in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung auch mit den Personen des eigenen Hausstands und mit bis zu vier weiteren Personen des engsten Familienkreises, also mit Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen, Lebenspartnern, Partnerinnen und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, also insbesondere Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Kindern, Enkelinnen, Enkeln, Urenkelinnen und Urenkeln, sowie Geschwistern, Geschwisterkindern einschließlich deren Mitglieder des jeweiligen Hausstands aufhalten, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht einzurechnen sind.
Am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 sind Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit unzulässig, auch wenn die anwesenden Personen hierbei das Abstandsgebot einhalten.
Den vollständigen Text der aktuellen Corona-Verordung finden Sie hier: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, auf nicht zwingend notwendige Reisen zu verzichten. Ab 2. November 2020 dürfen – so § 10 Absatz 2 der Verordnung – touristische Einrichtungen wie Hotels oder Pensionen in Deutschland Übernachtungsangebote nur noch für zwingend notwendige Zwecke, wie etwa Dienst- oder Geschäftsreisen, zur Verfügung stellen.
Übernachtungsangebote in Hotels, Pensionen, Gästehäusern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen und Bootsliegeplätzen für touristische Zwecke sind dann in Niedersachsen nicht mehr gestattet. Reisende, die vor dem 2. November 2020 ihr Quartier bezogen haben, dürfen bleiben. Eigene Ferienwohnungen oder Ferienhäuser dürfen selbst benutzt werden, dies gilt auch für Dauercamper.
Die wichtigsten vier Grundsätze der Corona-Verordnung befinden sich in § 1. Dort ist festgelegt, dass
1. jede Person Kontakte zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren hat.
2. soweit möglich Abstand zu jeder anderen Person einzuhalten.
3. Wenn ein solcher Abstand nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
4. Zudem gilt, dass jede Person private Reisen einschließlich tagestouristische Ausflüge sowie private Besuche vermeiden soll.
Laden Sie sich zu Ihrem eigenen Schutz die Corona-Warn-App herunter. Die App finden Sie auf [Google Play] für Android-Telefone und im [App Store] für Apple-Telefone.
Führen Sie nach Möglichkeiten ein Kontakttagebuch, um das Gesundheitsamt ggf. bei der Kontaktnachverfolgung zu unterstützen.
Um sein Umfeld und auch sich selbst vor Ansteckungen oder Übertragung des Coronavirus zu schützen, sind weiter das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette, eine gute Händehygiene sowie das Abstandhalten zu Anderen geeignete Maßnahmen. Mehr Informationen erhalten Sie [hier].
Achten und unterstützen Sie Ihre Mitmenschen, sofern es Ihnen möglich ist. Die Freiwilligenagentur ZeitSpende und die Stadt Verden (Aller) haben gemeinsam die Aktion "Corona - jetzt helfen in Verden!" ins Leben gerufen. Klicken Sie [hier] für weitere Informationen.
Die Stadt Verden (Aller) bemüht sich, in den Zeiten der Corona-Pandemie die ansässigen Unternehmen zu unterstützen.
Es ist ein Zahlungsaufschub der Gewerbesteuer möglich, ein entsprechendes pdf-Formular finden Sie [hier], weitere Informationen sowie den Kontakt zur Steuerverwaltung der Stadt finden Sie [hier].
Weiterhin können betroffene Unternehmen eine Reduzierung der Vorauszahlung der Abwassergebühren beantragen, mehr dazu [hier].
Viele weitere Informationen für Gewerbetreibende, deren Unternehmen von SARS-CoV-2 beeinträchtigt ist und ein Formular für die Beantragung von Kurzarbeitergeld finden Sie [hier].
Klicken Sie [hier] für Informationen zu einem Förderprogramm der NBank zur Unterstützung betroffener Unternehmen.
Es wird empfohlen, die Unterlagen zu Öffentlichkeitsbeteiligungen zu Bauleitplanverfahren [hier] einzusehen. Die Unterlagen liegen auch im Rathaus, Ritterstraße 10, Erdgeschoss Flur (Foyer), während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros zur Einsichtnahme aus.
Interessierte werden gebeten, sich vorab über die allgemeine Zugänglichkeit des Rathauses unter der Tel. 04231 / 12-0 zu informieren. Sofern das Rathaus für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen sein sollte, können direkt mit der Abteilung Stadtplanung Termine unter den Telefonnummern 04231 / 12-287, -326, -288 oder -434 vereinbart werden.
Stellungnahmen zu Bauleitplanverfahren können während der Auslegungszeiträume im Rathaus oder per E-Mail unter bauleitplanung@verden.de eingereicht werden. Zur Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift vereinbaren Sie bitte bis spätestens 3 Werktage vor Ablauf der jeweiligen Auslegungsfrist telefonisch einen Termin.
Aufgrund verschiedener Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 kann es zu Verzögerungen im Bewerbungsverfahren kommen. Diese bitten wir zu entschuldigen.
Auf [niedersachsen.de] finden Sie die aktuellen Texte der Verordnungen, die zum Umgang mit der Corona-Pandemie in Niedersachsen ergangen sind.
Sollten Sie bei sich Symptome wie Fieber und trockenen Husten feststellen, kontaktieren Sie Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt telefonisch, nicht persönlich, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Außerhalb der Praxiszeiten wenden Sie sich an den ärztlichen Notdienst über die Telefonnummer 116 117.
Auf der Webseite des Landkreises erhalten Sie aktuelle Informationen zur regionalen Coronavirus-Situation sowie eine Übersicht der aktuell laborbestätigten Coronavirus-Infektionen im Landkreis.
Für Fragen zu SARS-CoV-2 und den Folgen der Krankheit und Pandemie hat das Land Niedersachsen eine Corona-Hotline eingerichtet, die Sie unter der 0511 120 6000 montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr erreichen können. Je nach Art der Frage werden Sie nach Anruf zu einer anderen Hotline weitergeleitet.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um SARS-Cov-2 erhalten Sie außerdem auf den folgenden Seiten:
- Robert Koch Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
- Bundesministerium für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
- Land Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/coronavirus
Wichtige Telefonnummern bei Konflikten zu Hause oder Problemen und persönlichen Krisen
"Nummer gegen Kummer" für Kinder und Jugendliche: 116 111
Elterntelefon: 0800 111 0550
Pflegetelefon: 030 2017 9131
Hilfetelefon "Schwangere in Not": 0800 404 0020
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen": 0800 011 0616
TelefonSeelsorge: 0800/111 0 111
Ansprechpartner_innen in Verden
Frauenhaus: 04231 961970
BISS - Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt: 0171 9461774
Frauenberatung - psychosoziale Beratung: 04231 85120
Frauenberatung - Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung: 04231 85129
Horizonte - Beratungsstelle zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend : 04231 81797
Trauerland - Zentrum für trauernde Kinder und Jugendliche: 0421 696672-0