Aktuelles zur Coronavirus-Situation in Verden (Aller)
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Information rund um das Thema Corona in der Stadt Verden(Aller).
*** Diese Seite wird ständig aktualisiert und enthält Verweise auf alle für Sie wichtigen Informationen. ***
(Stand 13.04.2021)
Um die Gefahr einer Ansteckung mit SARS-Cov-2 sowohl für Bürger:innen als auch für Mitarbeiter:innen zu verringern, ist das Rathaus nur nach vorheriger [Terminvereinbarung] und mit einem medizinischen Mundschutz oder FFP2-Maske zugänglich.
Auch weiterhin sollen soweit möglich alle Anliegen per Telefon, online oder Post erledigt werden. Ist ein persönliches Gespräch notwendig, ist dies nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die zuständigen Rathausmitarbeiter:innen holen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt am jeweils benannten Eingang ab.
Die Stadtverwaltung ist weiterhin zu den normalen Öffnungszeiten über die zentrale Rufnummer 04231 12 0 oder die allgemeine E-Mail info@verden.de erreichbar.
Das Bürgerbüro und das Standesamt sind eingeschränkt erreichbar. Eine Terminvereinbarung unter der 04231 12 361 (Bürgerbüro) oder 04231 12 258 (Standesamt) ist zwingend erforderlich.
Bitte nutzen Sie aber weiterhin vorzugsweise die Online-Angebote der Stadt und klären Sie Angelegenheiten telefonisch oder per E-Mail (buergerbuero@verden.de).
Die Tourist-Information ist mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Öffnungszeiten ab Montag, den 9. November: montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr.
Die Sprechstunde des Seniorenbüros findet nach vorheriger Terminabsprache statt. Sie erreichen die Ansprechpartner:innen vorzugsweise per Mail über seniorenbuero@verden.de oder telefonisch unter 04231 12 340 (Bürozeiten: dienstags von 10-12 Uhr)
Das Jugendzentrum ist teilweise geöffnet. Auf der Seite des Jugendzentrums finden Sie eine Übersicht der aktuell verfügbaren Angebote.
Das Mehrgenerationenhaus Bürgertreff bietet vereinzelt Angebote unter Einhaltung der Hygienevorschriften an. Hier können Sie eine Übersicht finden
Der KULTuren Treff führt unter Einschränkungen weiterhin einige Angebote durch. Für aktuelle Informationen wenden Sie sich an Frau Holste, erreichbar zu den allgemeinen Geschäftszeiten unter 04231 12 451.
Die Dorfgemeinschaftshäuser bleiben vorerst geschlossen.
Da im Landkreis Verden die kumulative Inzidenz der letzten 7 Tage wiederholt den Wert von 100 überschritten hat, wird der Landkreis Verden mit Wirkung vom 13.04.2021 zur Hochinzidenzkommune im Sinne der Niedersächsischen Corona-Verordnung erklärt. In Landkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, dürfen sich die Personen eines Hausstandes mit höchstens einer weiteren Person oder eine Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand treffen. Zugehörige Kinder bis einschließlich 6 Jahren werden nicht eingerechnet. Auch Begleitpersonen oder Betreuungskräfte, die erforderlich sind, um Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, werden nicht eingerechnet.
Die wichtigsten Regelungen der aktuellen Nds. Corona-Verordnung im Überblick:
Kontakte / private Zusammenkünfte und Feiern:
Jede Person hat Kontakte zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und darüber hinaus - soweit möglich - Abstand zu jeder anderen Person einzuhalten.
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100:
Für private Zusammenkünfte und Feiern, die in der eigenen Wohnung, in anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten, im eigenen Garten oder in außerhalb der eigenen Wohnung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten stattfinden wie für Treffen in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung gilt: Es dürfen sich die Personen eines Haushaltes - unabhängig von ihrer Personenzahl - mit maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Nicht zusammenlebende Paare gelten dabei als ein Hausstand. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden nicht eingerechnet.
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35:
In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 können von den Kommunen im Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsamt Zusammenkünfte von höchstens 10 Personen, die insgesamt drei Haushalten angehören, zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt durch eine öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung.
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100:
In Landkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, dürfen sich die Personen eines Hausstandes mit höchstens einer weiteren Person oder eine Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand treffen. Zugehörige Kinder bis einschließlich 6 Jahren werden nicht eingerechnet. Auch Begleitpersonen oder Betreuungskräfte, die erforderlich sind, um Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, werden nicht eingerechnet.
Sollten Sie bei sich Symptome wie Fieber und trockenen Husten feststellen, bleiben Sie zu Hause und kontaktieren Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt telefonisch, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Außerhalb der Praxiszeiten wenden Sie sich an den ärztlichen Notdienst über die Telefonnummer 116 117.
Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, auf nicht zwingend notwendige Reisen zu verzichten. Ab 2. November 2020 dürfen – so § 10 Absatz 2 der Verordnung – touristische Einrichtungen wie Hotels oder Pensionen in Deutschland Übernachtungsangebote nur noch für zwingend notwendige Zwecke, wie etwa Dienst- oder Geschäftsreisen, zur Verfügung stellen.
Übernachtungsangebote in Hotels, Pensionen, Gästehäusern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen und Bootsliegeplätzen für touristische Zwecke sind dann in Niedersachsen nicht mehr gestattet. Reisende, die vor dem 2. November 2020 ihr Quartier bezogen haben, dürfen bleiben. Eigene Ferienwohnungen oder Ferienhäuser dürfen selbst benutzt werden, dies gilt auch für Dauercamper.
Die wichtigsten vier Grundsätze der Corona-Verordnung befinden sich in § 1. Dort ist festgelegt, dass
1. jede Person Kontakte zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren hat.
2. soweit möglich Abstand zu jeder anderen Person einzuhalten.
3. Wenn ein solcher Abstand nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
4. Zudem gilt, dass jede Person private Reisen einschließlich tagestouristische Ausflüge sowie private Besuche vermeiden soll.
Laden Sie sich zu Ihrem eigenen Schutz die Corona-Warn-App herunter. Die App finden Sie auf [Google Play] für Android-Telefone und im [App Store] für Apple-Telefone.
Führen Sie nach Möglichkeiten ein Kontakttagebuch, um das Gesundheitsamt ggf. bei der Kontaktnachverfolgung zu unterstützen.
Um sein Umfeld und auch sich selbst vor Ansteckungen oder Übertragung des Coronavirus zu schützen, sind weiter das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette, eine gute Händehygiene sowie das Abstandhalten zu Anderen geeignete Maßnahmen. Mehr Informationen erhalten Sie [hier].
Achten und unterstützen Sie Ihre Mitmenschen, sofern es Ihnen möglich ist. Die Freiwilligenagentur ZeitSpende und die Stadt Verden (Aller) haben gemeinsam die Aktion "Corona - jetzt helfen in Verden!" ins Leben gerufen. Klicken Sie [hier] für weitere Informationen.
Die Stadt Verden (Aller) bemüht sich, in den Zeiten der Corona-Pandemie die ansässigen Unternehmen zu unterstützen.
Es ist ein Zahlungsaufschub der Gewerbesteuer möglich, ein entsprechendes pdf-Formular finden Sie [hier], weitere Informationen sowie den Kontakt zur Steuerverwaltung der Stadt finden Sie [hier].
Viele weitere Informationen für Gewerbetreibende, deren Unternehmen von SARS-CoV-2 beeinträchtigt ist finden Sie [hier].
Auf [niedersachsen.de] finden Sie die aktuellen Texte der Verordnungen, die zum Umgang mit der Corona-Pandemie in Niedersachsen ergangen sind.
Auf der Webseite des Landkreises erhalten Sie Informationen zur regionalen Coronavirus-Situation, wie aktuelle Infektionszahlen, Informationen für Reiserückkehrer und vieles mehr.
Hier finden Sie auch einen Überblick der wichtigsten Regelungen der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung.
Das Corona-Bürgertelefon des Landkreis Verden erreichen Sie unter der Telefonnummer 04231 15 500
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um SARS-Cov-2 erhalten Sie außerdem auf den folgenden Seiten:
- Robert Koch Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
- Bundesministerium für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
- Land Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/coronavirus
Das Land Niedersachsen hat unter der Telefonnummer 0511 120 6000 eine kostenlose Corona-Hotline eingerichtet. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr und samstags sowie an Sonn- und Feiertagen von 10 bis 17 Uhr erreichbar.
Unter der Telfonnummer 0800 99 88 665 ist die ebefalls kostenlose Hotline des Landes zur Covid-19-Impfung eingerichtet. Diese erreichen Sie montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feirtagen ist die Hotline geschlossen.
Außerdem gibt es die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung über das Impfportal des Landes Niedersachsen.
Wichtige Telefonnummern bei Konflikten zu Hause oder Problemen und persönlichen Krisen
"Nummer gegen Kummer" für Kinder und Jugendliche: 116 111
Elterntelefon: 0800 111 0550
Pflegetelefon: 030 2017 9131
Hilfetelefon "Schwangere in Not": 0800 404 0020
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen": 0800 011 0616
DRK Sorgentelefon für Angehörige und Menschen mit Suchterkrankungen: 06062 607 67
TelefonSeelsorge: 0800 111 0 111
Ansprechpartner:innen in Verden
Frauenhaus: 04231 961 970
BISS - Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt: 0171 946 1774
Frauenberatung - psychosoziale Beratung: 04231 85 120
Frauenberatung - Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung: 04231 85 129
Horizonte - Beratungsstelle zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend : 04231 81 797
Trauerland - Zentrum für trauernde Kinder und Jugendliche: 0421 696 6720
Schuldnerberatung der Caritas: 04231 934 158