Verdener Schulen
Nachfolgend erhalten Sie Informationen über folgende Schulthemen:
1. Informationen zu den Schulen in Verden (Aller)
2. Allgemeine Schulthemen / Unterrichtsausfall
1. Informationen zu den Schulen in Verden (Aller)
Die Stadt Verden (Aller) ist Träger von fünf Grundschulen und einer Oberschule.
Diese sind:
- die Grundschule Nicolaischule
Zollstraße 12, Telefon 04231 – 899 990 - die Grundschule Friedrich-Ludwig-Jahn-Schule, kurz Jahnschule,
Jahnstraße 2, Telefon 04231 – 952 80 - die Grundschule am Lönsweg
Lönsweg 38, Telefon 04231 – 899 9100 - die Grundschule am Sachsenhain
Mühlenweg 9, Telefon 04231 - 677 690 - die Grundschule Walle
Achtern Hoff 27 (Verden-Walle), Telefon 04230 – 294 - der Verdener Campus - Oberschule
Trift 1, Telefon 04231 – 985 690
Der Verdener Campus - Oberschule wurde zum 01.08.2018 durch die Zusammenlegung der Klaus-Störtebeker-Schule (Hauptschule) und der Realschule Verden gegründet.
- Die Stadt Verden (Aller) ist für die bauliche Unterhaltung und für die Ausstattungen der städtischen Schulen zuständig. In den letzten Jahren wurden erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet, um moderne Schulen herzurichten, die über eine - auch technisch - gute Ausstattung verfügen.
- Im Jahr 2010 haben die fünf Verdener Grundschulen und die Stadt Verden (Aller) den Bildungsverbund Verden gegründet. Damit wurde eine pädagogische, organisatorische und wirtschaftliche Zusammenarbeit vereinbart.
- Weitere Schulen in der Stadt Verden (Aller)
a) unter der Trägerschaft des Landkreises Verden
- die Förderschule Andreasschule
- die Berufsbildenden Schulen (BBS)
- das Domgymnasium
- das Gymnasium am Wall
b) unter freier Trägerschaft
- die Förderschule Janusz-Korczak-Schule
- die Likedeeler Schule der Lebenshilfe
2. Allgemeine Schulthemen / Unterrichtsausfall
- Bei einer erforderlichen Schulschließung wird in der Regel eine Notbetreuung angeboten.
Für eine Klärung der Voraussetzungen und Anmeldung zur Notbetreuung ist eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Schule erforderlich.
- An den Zeugnistagen - zum Ende der Schulhalbjahre - endet das Schulangebot nach der dritten Schulstunde. An diesen Tagen findet kein Ganztag statt.
Unterrichtsausfall (witterungsbedingt)
Hinweise zum witterungsbedingten Unterrichtsausfall gibt es auf den Internetseiten des Landkreises Verden.
3. Schulbezirke
Für jede Grundschule gibt es einen eigenständigen Schulbezirk. Das heißt, die Straßen der Stadt Verden (Aller) sind einer bestimmten Schule zugeordnet (Schulbezirk). Ein Kind wird an der Schule schulpflichtig, in deren Schulbezirk es wohnt.
Die in der Stadt Verden (Aller) vorhandenen Schulbezirke und ihre zugehörigen Straßen wurden in einer Satzung festgehalten. Diese Satzung trat in Verden (Aller) im Jahr 1996 in Kraft.
Das heißt, aus dieser Satzung ergeben sich die Grundschulen, in die die Schüler*innen - aufgrund ihres Wohnorts - gehen müssen.
Im Juni 2016 erfolgte eine erste Satzungsänderung. Im April 2020 wurde eine zweite Satzungsänderung beschlossen.
In dieser Satzung wurden auch Ausgleichsgebiete festgelegt. Diese sind erforderlich, um in allen Grundschulen bei der Einschulung möglichst einheitliche Klassenstärken bilden zu können.
Die Anwendung von Ausgleichsgebieten erfolgt immer für einen längeren Zeitraum, sodass eine Kontinuität für die Eltern, Schüler*innen und Schulen gegeben ist.
Für eine schnelle Information, welche Schule für Sie zuständig ist, wurde auf Grundlage der Satzung ein Straßenverzeichnis erstellt.
- Es gibt ein aktuelles Straßenverzeichnis: Es gilt für Einschulungen bis zum Ende des Schuljahres 2020/21.
- Aufgrund einer erforderlichen Inanspruchnahme einiger Ausgleichsgebiete, gilt für Einschulungen ab dem Schuljahr 2021/22 ein neues Straßenverzeichnis.
4. Ganztag
Der Verdener Campus - Oberschule, die Grundschulen am Sachsenhain, die Nicolaischule, die Jahnschule und die Grundschule am Lönsweg sind seit einigen Jahren Ganztagsschulen.
Die oben genannten Grundschulen sind offene Ganztagsschulen. Das heißt, dass eine Teilnahme am Ganztag freiwillig ist.
Das Angebot im Ganztag beinhaltet im Rahmen der Ganztagsschule ein Mittagessen und anschließend eine Teilnahme an verschiedenen pädagogischen und sportlichen Angeboten. Eine Betreuung ist an den Ganztagsgrundschulen in der Regel täglich bis 17.00 Uhr sichergestellt.
Ab dem Schuljahr 2021/2022 wird voraussichtlich auch die Grundschule Walle in städtischer Trägerschaft als Ganztagsschule geführt.
Der Verdener Campus – Oberschule - ist als teilgebundene Ganztagschule organisiert. Das heißt, dass an zwei Tagen in der Woche am Nachmittag auch Pflichtunterricht erfolgt. Zudem gibt es verschiedene außerunterrichtliche, klassen- und jahrgangsübergreifende Aktivitäten im Ganztag.
Weitere Informationen erhalten Sie an der jeweiligen Schule. Auch die Anmeldung zum Ganztag / Mittagessen erfolgt direkt an der jeweiligen Schule.
Das Mittagessen wird von Heitmann´s Gasthof (Kreepen, Kirchlinteln) täglich frisch zubereitet angeliefert.
Den aktuellen Speiseplan können Sie hier einsehen. Darauf enthalten ist auch eine Aufstellung der möglichen Zusatzstoffe und Allergene.
Die Verwaltung des Mittagessens (inkl. Bestellung und Abrechnung) an den Verdener Grundschulen erfolgt über die Stadt Verden (Aller). Das Mittagessen an dem Verdener Campus – Oberschule wird dort direkt abgerechnet.
5. Aktuelles
a) Neue Kassenzeichen / Abrechnung der Essensgebühren Dezember 2020 bis Februar 2021 (für das Mittagessen im Ganztag/an den Grundschulen)
(Information vom 05.03.2021)
Im Januar 2021 erfolgte eine Anpassung der Kassenzeichen. Dies war erforderlich aufgrund einer Umstellung unserer Software. Das neue Kassenzeichen ist ab sofort gültig. Sie finden es auf der kommenden Abrechnung. Diese wird Ihnen demnächst zugestellt.
Die Abrechnung der Essensgebühren (Ganztag) erfolgt in der Regel monatlich.
Die Erstellung der Bescheide, das heißt die Abrechnung der Essensgebühren für das Mittagessen von Dezember 2020 bis Februar 2021 verzögert sich aufgrund der Software-Umstellung.
b) Inanspruchnahme Ausgleichsgebiete mit Einschulung ab August 2021 (Information vom 05.03.2021)
Aufgrund höherer Schülerzahlen im Einzugsgebiet der Nicolaischule, ist die Inanspruchnahme einiger Ausgleichsgebiete erforderlich.
Das heißt, mit einer Einschulung ab August 2021 ändert sich für einige Straßen der Schulbezirk.
Mit Beginn des Schuljahres 2021/22 werden nachfolgend genannte Straßen …
… der Grundschule am Lönsweg zugeordnet:
- Alte Reitschule
- Behrensweg
- Friedrich-Wolf-Straße 2 bis 14 (G) und 1 bis 11 (U)
- Lönsweg 2 bis 20 (G) und 1 bis 27 (U)
- Niedersachsenring
- Nonnenkamp
- Wilhelm-Buschstraße
… der Jahnschule zugeordnet:
- Dettingenstraße
- Salzstraße 19 bis 37 (U) und 50 bis 72 (G)
- Schwarzer Berg
- Waterloostraße
Ausnahmeregelungen für Schüler*innen, bei denen Geschwisterkinder die Schule des ursprünglichen Schuleinzugsgebiets besuchen, werden im Einzelfall zugelassen. Wenden Sie sich hierfür bitte an die für Sie neue zuständige Grundschule.
Ihre Ansprechpartnerin für weitere Fragen ist Frau Kirstin Baxmann.
Erreichbar unter Telefon 04231/ 12-216 bzw. kirstin.baxmann@verden.de