Lärmaktionsplanung in Verden
Hier können Sie sich informieren, was Lärm eigentlich ist und was ein Lärmaktionsplan bewirkt.
Weniger Lärm in Verden und damit mehr Ruhe und Lebensqualität!
Für viele Bürgerinnen und Bürger stellt der Umgebungslärm, insbesondere der Verkehrslärm, eine große Belastung dar. Der Lärmschutz ist daher eine wichtige, aber gleichzeitig schwierige Aufgabe der Kommunen.
Mit der Richtlinie 202/49/EG (EU-Umgebungslärmrichtlinie) über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm der Europäischen Union wurde europaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um das Thema Lärm stärker in die kommunale Planung einzubinden.
Umgesetzt in nationales Recht wurde es durch §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). In § 47d BImSchG werden die Kommunen verpflichtet Lärmaktionspläne aufzustellen.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen im Umfeld der Hauptverkehrsstraßen darzulegen sowie Strategien und Maßnahmen zur Minderung vorhandener Lärmbelastungen zu benennen.
Nebenstehend finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Lärm sowie die Rechtsgrundlagen zur Lärmaktionsplanung.
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (2018) finden Sie auf dieser Seite:
Lärmaktionsplan der 3. Stufe