Denkmalpflegerische Beratung
Zu den Kulturdenkmalen im Sinne des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zählen u. a. die Baudenkmale. Dies sind bauliche Anlagen, Teile baulicher Anlagen und Grünanlagen, an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht.
Bereits vermeintlich kleine Umbaumaßnahmen erfordern viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung. Deshalb sind Veränderungen an und in Baudenkmalen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Am besten ist es, schon im Planungsstadium einen Architekten oder Sachverständigen für Denkmalschutz und die zuständige Denkmalschutzbehörde zu Rate zu ziehen.
Ansprechpartnerin ist vorrangig die untere Denkmalschutzbehörde. Diese Funktion nimmt die Stadt Verden (Aller) für das Stadtgebiet wahr. Hier sind die denkmalrechtliche Genehmigung und ggf. Bescheinigungen für das Finanzamt, die unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt werden, zu beantragen. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Verzeichnis der Kulturdenkmale einzusehen.
Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) steht der Unteren Denkmalschutzbehörde beratend zur Seite. Dem NLD obliegt u. a. die Entscheidung über die Denkmaleigenschaft eines Gebäudes, ebenso gewährt das NLD Zuwendungen aus Landesmitteln.
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Ansprechpartner/in
Dagmar Boenig-Willert![]() | |
Rathaus Ritterstraße, Zimmer R 221 // 1. OG Ritterstraße 10 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 12-330 Telefax: 04231 12-0 E-Mail: dagmar.boenig-willert@verden.de Aufgaben: | ![]() |