Antrag zur Genehmigung einer Grundstückszufahrt/Grundstücksüberfahrt
Die Arbeiten dürfen nur von einem Fachunternehmen für Straßen- und Tiefbau ausgeführt werden.
Für die Durchführung der Arbeiten werde ich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung folgendes Unternehmen beauftragen:
Mir ist bekannt, dass die Zufahrt nur gemäß den ausgehändigten Vorgaben angelegt werden darf. Bitte geben Sie die Vorgaben auch an das auszuführende Bauunternehmen weiter.
Der Antrag ist nur im Zusammenhang mit einem Lageplan (Maßstab 1:500 oder 1:1000) gültig, in dem die geplante Zufahrt eingezeichnet ist.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Allgemeine Hinweise zur Anlage einer Grundstückszufahrt
Für die Anlage einer Grundstückszufahrt gibt es einige Vorgaben, die unbedingt zu beachten sind, bevor der Antrag gestellt wird:
Mit der Genehmigung werden auch die technischen Vorgaben zur Anlage der Oberflächenbefestigung übergeben.
Der Antragsteller beauftragt direkt ein eingetragenes Straßenbauunternehmen für die Herstellung der Zufahrt.
Rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten ist ein Ortstermin mit einem Vertreter der Stadt Verden (Aller) und der bauausführenden Firma zu vereinbaren. Ohne diesen Termin darf mit dem Bau nicht begonnen werden. Nach Beendigung ist eine Abnahme mit einem Vertreter der Stadt Verden erforderlich.
Eine ausgestellte Genehmigung ist drei Jahre lang gültig. Innerhalb dieser Frist ist mit den Bauarbeiten zu beginnen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Genehmigung automatisch.
Sämtliche anfallende Kosten (Baukosten, Kosten für Genehmigungen, etc.) sind durch den Antragsteller zu tragen.
*) Pflichtfelder
Stadt Verden (Aller) Große Straße 40 27283 Verden (Aller)