Inhaltsbereich

Straße: Grundstückszufahrt

Vorspann

Antrag zur Genehmigung einer Grundstückszufahrt/Grundstücksüberfahrt

Antragsteller

Antragsteller

Telefon privat*
Telefon dienstlich
Grundstück

Grundstück

Zufahrt

Zufahrt

Art der Zufahrt*
Eigentumsverhältnisse

Eigentumsverhältnisse

Eigentümer*
Beauftragtes Bauunternehmen

Beauftragtes Bauunternehmen

Die Arbeiten dürfen nur von einem Fachunternehmen für Straßen- und Tiefbau ausgeführt werden.

Für die Durchführung der Arbeiten werde ich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung folgendes Unternehmen beauftragen:

Art des Bauunternehmens*Garten- und Landschaftsbauunternehmen (GaLaBau) sind für die Bauarbeiten nur zugelassen, wenn diese in der Handwerksrolle als Straßenbauer eingetragen sind. Dies ist mit einem aktuellen Auszug aus der Handwerksrolle nachzuweisen.

Mir ist bekannt, dass die Zufahrt nur gemäß den ausgehändigten Vorgaben angelegt werden darf. Bitte geben Sie die Vorgaben auch an das auszuführende Bauunternehmen weiter. 

Lageplan

Lageplan

Der Antrag ist nur im Zusammenhang mit einem Lageplan (Maßstab 1:500 oder 1:1000) gültig, in dem die geplante Zufahrt eingezeichnet ist. 

Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Nachspann

Allgemeine Hinweise zur Anlage einer Grundstückszufahrt

Für die Anlage einer Grundstückszufahrt gibt es einige Vorgaben, die unbedingt zu beachten sind, bevor der Antrag gestellt wird:

  • Pro Grundstück wird nur eine Zufahrt genehmigt. Soll eine vorhandene Zufahrt verlegt werden, so muss die alte Zufahrt zurückgebaut werden. Bei Gewerbegrundstücken in Gewerbegebieten kann im Einzelfall auch eine weitere Zufahrt zugelassen werden.
  • Geplante Zufahrten, die an einem Parkstreifen liegen und dadurch Parkplätze an der öffentlichen Straße in Anspruch nehmen, werden nicht genehmigt.
  • Beträgt die Gehwegbreite bzw. Grundstückbreite zwischen Außenkante Bord und Grundstücksgrenze mehr als 2,25 m, so sind anstatt Borde die sogenannten Einfahrtschwellen einzubauen. Die Vorgabe, ob Borde oder Einfahrtschwellen eingesetzt werden müssen, wird in der Genehmigung festgelegt.

  • Neue Zufahrten zu privaten Grundstücken werden in einer Breite von 3,00 m zuzüglich 2 x 1,00 m für Schrägborde genehmigt. Für Gewerbegrundstücke in Gewerbegebieten kann aufgrund von LKW-Verkehr eine breitere Zufahrt genehmigt werden. Die Breite für Zufahrten mit Einfahrtschwellen beträgt 3,33 m zuzüglich 2 x 0,33 m für die Anschlusssteine.

Mit der Genehmigung werden auch die technischen Vorgaben zur Anlage der Oberflächenbefestigung übergeben.

Der Antragsteller beauftragt direkt ein eingetragenes Straßenbauunternehmen für die Herstellung der Zufahrt.

Rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten ist ein Ortstermin mit einem Vertreter der Stadt Verden (Aller) und der bauausführenden Firma zu vereinbaren. Ohne diesen Termin darf mit dem Bau nicht begonnen werden. Nach Beendigung ist eine Abnahme mit einem Vertreter der Stadt Verden erforderlich.

Eine ausgestellte Genehmigung ist drei Jahre lang gültig. Innerhalb dieser Frist ist mit den Bauarbeiten zu beginnen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Genehmigung automatisch.

Sämtliche anfallende Kosten (Baukosten, Kosten für Genehmigungen, etc.) sind durch den Antragsteller zu tragen.

*) Pflichtfelder