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Wohnsitz Anmeldung

Allgemeine Informationen

Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Verspätete Anmeldungen (Überschreitung der Meldefrist von zwei Wochen) können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Bearbeitungsdauer:
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Meldebestätigung.

An wen muss ich mich wenden?

Sie sind nach Verden gezogen? Dann melden Sie sich bitte im Bürgerbüro an.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie als Identitätsnachweis und zur Adressänderung ein Personaldokument (z.B. Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis / -reisepass) mit. Bitte bringen Sie ggf. auch Ihr Familienstammbuch zum Nachweis Ihres Familienstandes mit.

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich gem. § 9 Abs. 1 Niedersächsisches Meldegesetz innerhalb einer Woche bei der neuen Meldebehörde anmelden müssen.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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