In der Bundesrepublik gibt es zwei Arten der Förderung von Wohnraum:
- Objektförderung im Rahmen der Wohnungsbauförderprogramme (Wohnungsbauförderung und Wohnberechtigungsscheine)
- Individualförderung in Form des Wohngeldes
Beim Wohngeld handelt es sich um eine sozialstaatliche Leistung, die als individueller familienorientierter Zuschuss für Mieter und Eigentümer von Wohnraum erbracht wird. Das Wohngeld soll dazu beitragen, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Wohngeld kann für Mieterinnen bzw. Mieter für deren Wohnraum in Form eines Mietzuschusses oder für Eigentümerinnen bzw. Eigentümer für deren Eigentumswohnung oder Eigenheim in Form eines Lastenzuschusses gewährt werden.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Zahl der zum Haushalt gehörenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Zuständigkeiten:
Im Rahmen der Bewilligung von Wohngeld ist der Landkreis Verden für das gesamte Kreisgebiet einschließlich der Städte Achim und Verden (Aller) zuständig.
Antragstellung:
Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag. Die erforderlichen Antragsunterlagen und Erläuterungen erhalten Sie in der Wohngeldstelle. Die wichtigsten Formulare können Sie auch nachstehend aufrufen. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen bitten wir Sie, sich telefonisch oder persönlich mit der Wohngeldstelle in Verbindung zu setzen.
Antragsunterlagen Mietzuschuss:
- Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
Antrag bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben. - Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
Bitte lesen Sie die Erläuterungen zum Antrag. - Ergänzende Erklärung zum Wohngeldantrag
Erklärung bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben. - Vermieterbescheinigung für die Gewährung von Wohngeld
Bitte von Ihrem Vermieter vollständig ausfüllen lassen. - Einkommensnachweise (z. B. Verdienstbescheinigung)
Bitte fügen Sie sämtliche Einkommensnachweise von Ihnen und Ihren Haushaltsmitgliedern bei. - Meldebestätigung der Stadt/Gemeinde zum Wohngeldantrag
Bescheinigung bitte ausfüllen und vom Einwohnermeldeamt bestätigen lassen, soweit keine Bestätigung im Antrag vorgenommen wurde.
Antragsunterlagen Lastenzuschuss:
- Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss
Antrag bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben. - Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss
Bitte lesen Sie die Erläuterungen zum Antrag. - Ergänzende Erklärung zum Wohngeldantrag
Erklärung bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben. - Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung - Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss
Anlage bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben. - Einkommensnachweise (z. B. Verdienstbescheinigung)
Bitte fügen Sie sämtliche Einkommensnachweise von Ihnen und Ihren Haushaltsmitgliedern bei. - Meldebestätigung der Stadt/Gemeinde zum Wohngeldantrag
Bescheinigung bitte ausfüllen und vom Einwohnermeldeamt bestätigen lassen, soweit keine Bestätigung im Antrag vorgenommen wurde. - ggf. Kaufvertrag für Haus / Eigentumswohnung
- Darlehensverträge für Haus / Eigentumswohnung
- Jahreskontoauszüge des Vorjahres bei Antragstellung über Darlehen und ggf. Bausparverträge
- aktueller Grundsteuerbescheid
- Wohnflächennachweis (Berechnung oder Bauzeichnung)
- bei Eigentumswohnung: Nachweise über die Höhe der zu zahlenden Nebenkosten an Dritte
Antragsunterlagen für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner
- Antrag auf Wohngeld - Heimbewohner/innen
Antrag bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben. - Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld - Heimbewohner/innen
Bitte lesen Sie die Erläuterungen zum Antrag. - Ergänzende Erklärung zum Wohngeldantrag
Erklärung bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben. - Einkommensnachweise (z. B. aktueller Rentenbescheid, vollständiger Sozialhilfeträgerbescheid)
Bitte fügen Sie sämtliche Einkommensnachweise von Ihnen und Ihren Haushaltsmitgliedern bei. - ggf. Schwerbehindertenausweis
- ggf. Bescheid über die Einstufung in einen Pflegegrad
Kontakt:
Für weitere Fragen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Wohngeld-Broschüre:
Wohngeld 2020. Ratschläge und Hinweise (Hrsg.: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)
Das Bildungspaket
Seit dem 01.01.2011 haben Wohngeldempfänger Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket. Weitere Informationen zum Bildungspaket finden Sie hier.