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Vorläufiger Personalausweis

Allgemeine Informationen

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

Ab dem 1. Mai 2025 können Lichtbilder für offizielle Ausweise nur noch digital übermittelt werden – bzw. werden vor Ort in den zuständigen Behörden gemacht.

An wen muss ich mich wenden?

Stadt Verden, Bürgerbüro

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wir möchten Sie daruf hinweisen, dass ab dem 01.05.2025 aufgrund der Gesetzesänderung auschließlich digitale Passbilder, die von Fotograf:innen übermittelt wurden, akzeptiert werden dürfen. Bitte informieren Sie sich bei den örtlichen Fotograf:innen über Ihre Möglichkeiten.

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
  • Geburtsurkunde, Eheurkunde bzw. Namensklärung (das zuletzt ausgestellte Dokument)
  • Einverständniserklärung bei Minderjährigen unter 16 Jahren
Welche Gebühren fallen an?
  • :10,00 EUR
  • :10,00 EUR
  • :13,00 EUR
    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
  • :13,00 EUR
    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

Wir bevorzugen Kartenzahlungen: Um den Ablauf zu erleichtern und Wartezeiten zu minimieren, bitten wir Sie, wenn möglich, per Karte zu bezahlen.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • :3 Monate
  • :3 Monate
Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:     

  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

Ab dem 1. Mai 2025 können Lichtbilder für offizielle Ausweise nur noch digital übermittelt werden – bzw. werden vor Ort in den zuständigen Behörden gemacht.

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