In gesetzlich bestimmten Fällen steht der Stadt beim Kauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht zu. Dies ist z. B. der Fall, wenn eine Fläche verkauft werden soll, für die der geltende Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke (z. B. Straße, Spielplatz, Grünfläche) vorsieht. Ob das Vorkaufsrecht tatsächlich ausgeübt wird, entscheidet die Stadt im Einzelfall.
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Vorkaufsrecht
Ansprechpartner/in
Frau Sabine Hinrichs![]() | |
Rathaus Ritterstraße, Zimmer R 123 // EG Ritterstraße 10 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 12-387 Telefax: 04231 12-202 E-Mail: s.hinrichs@verden.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Stadt Verden (Aller), Abteilung Stadtplanung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Grundstückskäufer oder -verkäufer brauchen in der Regel nichts zu unternehmen, jeder Grundstückskaufvertrag wird üblicherweise vom mit der Beurkundung beauftragten Notar zur Prüfung vorgelegt.