Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern beim Katasteramt Verden oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur(ÖbVI).
Inhaltsbereich
Vermessung von Gebäuden
An wen muss ich mich wenden?
Welche Gebühren fallen an?
Für das Bauwerksaufmaß und die Übernahme in das Liegenschaftskataster werden Gebühren gemäß der Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen erhoben.
Was sollte ich noch wissen?
Es ist übrigens unerheblich, ob das Katasteramt oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur mit der Gebäudeeinmessung beauftragt wird. Beide wenden als amtliche Vermessungsstelle die gleiche Kostenordnung an.