Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Verlust Personalausweis
Ansprechpartner/in
Bürgerbüro![]() | |
Ritterstraße 10 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 12-385 Telefax: 04231 12-205 E-Mail: buergerbuero@verden.de | |
Das Team rund um die Themen Einwohnermeldewesen und Gewerberecht ist zu folgenden Zeiten für Sie da: montags bis mittwochs 08.00 Uhr - 16.00 Uhr donnerstags 08.00 Uhr - 18.00 Uhr freitags 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Das Bürgerbüro finden Sie im Rathaus Ritterstraße, Ritterstraße 10, Zimmer R139 Für das Standesamt gelten folgende Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Das Standesamt finden Sie im Rathaus Ritterstraße, Ritterstraße 10, Zimmer R128 und R129. Das Bürgerbüro der Stadt Verden (Aller) besteht aus den Bereichen Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt und Standesamt. |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Stadt Verden, Bürgerbüro
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität
Welche Gebühren fallen an?
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.