Für eine Mitteilung an die Steuerverwaltung der Stadt Verden (Aller) nutzen Sie bitte das obige Online-Formular.
Die Vergnügungssteuer ist eine örtlich erhobene Steuer. Die Stadt Verden erhebt eine Vergnügungssteuer in Form einer Spielgerätesteuer. Sie wird vom jeweiligen Geräteaufsteller entrichtet.
Die Steuerhöhe wird anhand typischen Merkmalen ermittelt, wie den Einspielergebnissen der Geräte oder ihrer Anzahl. Zusätzlich wird nach Geräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit sowie nach Standorten der Geräte (in Spielhallen oder an sonstigen Standorten, z.B. Gaststätten) unterschieden.
Die Steuerpflichtigen haben unaufgefordert eine verbindliche Erklärung der Besteuerungsgrundlagen abzugeben.