Vater eines Kindes ist rechtlich gesehen der Mann,
- der zum Zeitpunkt der Geburt mit dessen Mutter verheiratet ist oder,
- wenn die Mutter nicht verheiratet ist, der Mann
- der die Vaterschaft anerkannt hat oder
- dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist
Für die Anerkennung der Vaterschaft ist eine bestimmte Form (öffentliche Beurkundung) vorgeschrieben.
Die Vaterschaft kann bereits vor der Geburt anerkannt werden.
Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Auch für die Zustimmung ist die öffentlich beurkundete Form vorgeschrieben.
Nähere Informationen zu diesem komplizierten Thema erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.