Sie möchten sich auf einem unserer Märkte oder Veranstaltungen mit einem Stand platzieren?
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Die Bürgermeistersprechstunde von Herrn Brockmann
fällt am 08. April aus.
Die nächste Sprechstunde findet voraussichtlich
am 22. April telefonisch von 16 bis 17 Uhr statt.
Stadt Verden (Aller) | |
Große Straße 40 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 12-0 Telefax: 04231 12-346 E-Mail: info@verden.deHomepage: www.verden.de | Mo - Fr 09.00 - 12.30 Uhr Mo - Do 14.30 - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung Bürgerbüro: Mo - Mi 08.00 - 16.00 Uhr Do 08.00 - 18.00 Uhr Fr 08.00 - 12.30 Uhr und nach Vereinbarung |
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Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Stadt Verden, Sicherheit und Ordnung
Sie müssen eine Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Marktsatzung der Gemeinde