Die erstmalige Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises muss schriftlich beantragt werden.
Schwerbehindertenausweis
Externe Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Verden ![]() Marienstraße 8 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 14-0 Telefax: 04231 14-153 E-Mail: PoststelleLSVerden@ls.niedersachsen.deHomepage: www.soziales.niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles Passfoto
- Nachweis zum Grad der Behinderung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Beantragung der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises kann formlos erfolgen. Oder reichen Sie bitte das Ihnen übersandte Anschreiben ein.
Was sollte ich noch wissen?
Detaillierte Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.