Für die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs gibt es unterschiedliche medizinische Methoden, von denen heutzutage meist zwei zur Anwendung kommen:
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch
Eine Schwangerschaft kann ärztlich begleitet mit Medikamenten abgebrochen werden. Dies ist bis zum Ende der 7. Schwangerschaftswoche möglich. Ein medikamentöser Abbruch dauert mehrere Tage.
Der operative Schwangerschaftsabbruch
Er wird in der Regel ambulant in einer Klinik oder Arztpraxis durchgeführt. Nach dem Eingriff ist nur eine kurze Ruhephase nötig, bis die Praxis wieder verlassen werden kann. Der operative Abbruch kann in einer kurzen Vollnarkose oder in örtlicher Betäubung durchgeführt werden.
Wer führt den Eingriff durch?
In der Beratungsstelle werden Ihnen ärztliche Praxen in Ihrer Nähe genannt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
In Verden (Aller) ist dies die
Aller-Weser-Klinik
Eitzer Straße 20,
27283 Verden (Aller)
https://www.aller-weser-klinik.de/
Einen Überblick finden Sie auf einer Liste, die die Bundesärztekammer (BÄK) auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellt: http://www.bundesaerztekammer.de. Suchen Sie nach „Liste nach § 13 SchKG online”
Auf Ihren Wunsch muss Ihnen Ihr_e Ärzt_in Gelegenheit geben, noch einmal über Ihre Beweggründe für einen Schwangerschaftsabbruch zu sprechen. Über die Bedeutung und den Ablauf des Eingriffs, seine Folgen, Risiken und möglichen Auswirkungen muss eine ärztliche Aufklärung erfolgen.
Weitere Informationen sowie ein Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft (auch in Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurmandschi, Polnisch, Russisch, Somali und Türkisch) ist auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung über den nachfolgenden Link im Download erhältlich: