Für Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Bei der zuständigen Stelle können Sie daher eine einmalige Leistung beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende – sind. Eine Unterstützungsleistung kommt ggf. auch dann in Betracht, wenn Sie die nötigen Kosten nicht vollständig aus Ihren eigenen Mitteln aufbringen können.
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Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Kostenerstattung nach SGB II
Ansprechpartner/in
Stadt Verden (Aller) | |
Große Straße 40 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 12-0 Telefax: 04231 12-346 E-Mail: info@verden.deHomepage: www.verden.de | Mo - Fr 09.00 - 12.30 Uhr Mo - Do 14.30 - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung Bürgerbüro: Mo - Mi 08.00 - 16.00 Uhr Do 08.00 - 18.00 Uhr Fr 08.00 - 12.30 Uhr und nach Vereinbarung |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.