Sind Sie in einen Streit oder eine Konfliktsituation geraten?
Das Schiedsamt ist eine kommunale Streitschlichtungseinrichtung und kann in allen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, wie z.B. Nachbarschaftsstreit, Schmerzensgeld oder Schadensersatz angerufen werden. Es zielt grundsätzlich auf eine außergerichtliche Einigung der Streitparteien ab.
Bei vielen kleinen Straftaten wie z.B. Hausfriedensbruch, leichter Körperverletzung oder Bedrohung kann nur dann eine Privatrechtliche Klage bei Gericht eingereicht werden, wenn die Schiedsperson bescheinigt, dass der "Sühneversuch" erfolglos war.