Falls Sie in ein Land, welches nicht zur EU zählt, reisen möchten, benötigen Sie bei Grenzübertritt einen Reisepass.
Er enthält einen Chip, der das Speichern fester biologischer Personenmerkmale ermöglicht. Derzeit werden hierfür ein digitales Foto gespeichert und zwei Fingerabdrücke hinterlegt.
Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
Antragstellung:
Den Reisepasses (e-Pass) müssen Sie persönlich beantragen. Hierfür ist eine Terminvereinbarung notwendig (Informationen zur Terminvereinbarung siehe oben).