Falls Sie in ein Land, welches nicht zur EU zählt, reisen möchten, benötigen Sie bei Grenzübertritt einen Reisepass. Er enthält einen Chip, der das Speichern fester biologischer Personenmerkmale ermöglicht. Derzeit werden hierfür ein digitales Foto gespeichert und zwei Fingerabdrücke hinterlegt. Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten. Antragstellung: Den Reisepasses (e-Pass) müssen Sie persönlich beantragen.
Reisepass
Ansprechpartner/in
Bürgerbüro![]() | |
Ritterstraße 10 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 12-385 Telefax: 04231 12-205 E-Mail: buergerbuero@verden.de | |
Das Team rund um die Themen Einwohnermeldewesen und Gewerberecht ist zu folgenden Zeiten für Sie da: montags bis mittwochs 08.00 Uhr - 16.00 Uhr donnerstags 08.00 Uhr - 18.00 Uhr freitags 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Das Bürgerbüro finden Sie im Rathaus Ritterstraße, Ritterstraße 10, Zimmer R139 Für das Standesamt gelten folgende Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Das Standesamt finden Sie im Rathaus Ritterstraße, Ritterstraße 10, Zimmer R128 und R129. Das Bürgerbüro der Stadt Verden (Aller) besteht aus den Bereichen Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt und Standesamt. |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Stadt Verden, Bürgerbüro
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
- Geburtsurkunde, Eheurkunde bzw. Namensklärung (das zuletzt ausgestellte Dokument)
- Einverständniserklärung bei Minderjährigen
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:82,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) - Gebühr:21,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland - Gebühr:37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten) - Gebühr:59,50 EUR
Vorkasse notwendig
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende) - Gebühr:60,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Welche Fristen muss ich beachten?
Den Reisepass können Sie nicht sofort nach der Antragstellung mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Sie können ihn nach 3-4 Wochen in der Dienstelle abholen, in der Sie ihn beantragt haben. Für die Abholung kann man auch jemanden bevollmächtigen. Der/die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht einen eigenen Ausweis, sowie Ihren bisherigen Reisepass.
Benötigen Sie Ihren Reispass früher, können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist in der Regel 72 Stunden nach Antragstellung abholbereit.
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.