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Reisepass

Allgemeine Informationen

Falls Sie in ein Land, welches nicht zur EU zählt, reisen möchten, benötigen Sie bei Grenzübertritt einen Reisepass.

Er enthält einen Chip, der das Speichern fester biologischer Personenmerkmale ermöglicht. Derzeit werden hierfür ein digitales Foto gespeichert und zwei Fingerabdrücke hinterlegt.

Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. 

Antragstellung:

Den Reisepasses (e-Pass) müssen Sie persönlich beantragen. Hierfür ist eine Terminvereinbarung notwendig (Informationen zur Terminvereinbarung siehe oben).

An wen muss ich mich wenden?

Stadt Verden, Bürgerbüro

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wir möchten Sie daruf hinweisen, dass ab dem 01.05.2025 aufgrund der Gesetzesänderung auschließlich digitale Passbilder, die von Fotograf:innen übermittelt wurden, akzeptiert werden dürfen. Bitte informieren Sie sich bei den örtlichen Fotograf:innen über Ihre Möglichkeiten.

  • vorab ist eine Terminvereinbarung notwendig 
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nich älter als sechs Monate, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige Personalausweis oder ein gültiger Reisepass
  • Geburtsurkunde und/oder Eheurkunde bzw. Namensklärung im Original (ggf. International oder Originalurkunde mit Übersetzung), ggf. Namensänderung bei z. B. Wiederannahme Geburtsname oder Registrierschein/Namensänderung bei Spätaussiedlern
  • bei Antragsteller*innen unter 18 Jahren ist die  Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich
  • Ausweisdokumente müssen immer persönlich und ggf. mit einer gesetzlichen Vertretung beantragt werden. Minderjährige Personen müssen diesen gemeinsam mit ihren Eltern beantragen. Ab dem 16. Lebensjahr kann eine minderjährige Person ihren Personalausweis alleine beantragen, wenn es vorher bereits ein Ausweisdokument gab. Der Reisepass kann ab dem 18. Lebensjahr alleine beantragt werden, wenn es vorher bereits ein Ausweisdokument gab. Die Identität muss aber klar von einem vorherigen Personalausweis abgeleitet werden können. Ist dies nicht der Fall, ist eine Urkunde und die Anwesenheit eines Elternteils oder Vormunds notwendig.

 

Welche Gebühren fallen an?
  • 37,50 EUR - Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
  • 59,50 EUR - Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
  • 70,00 EUR - Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
  • 92,00 EUR - Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
  • 32,00 EUR - Zusatzgebühr, sollte der Reisepass im Expressverfahren beantragt werden

Wir bevorzugen Kartenzahlungen: Um den Ablauf zu erleichtern und Wartezeiten zu minimieren, bitten wir Sie, wenn möglich, per Karte zu bezahlen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Den Reisepass können Sie nicht sofort nach der Antragstellung mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Sie können ihn nach 8-10 Wochen in der Dienstelle abholen, in der Sie ihn beantragt haben. Für die Abholung kann man auch jemanden bevollmächtigen. Der/die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht einen eigenen Ausweis, sowie Ihren bisherigen Reisepass.

Benötigen Sie Ihren Reisepass früher, können Sie einen Express-Reisepass  beantragen. Der Expresspass ist nach drei/vier Wertagen abholbereit (zusätzliche Gebühr in Höhe von 32,00 €).

Anträge / Formulare

nicht angegeben

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