Sie möchten von Verden aus ein Reisegewerbe betreiben?
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren selbständig an- und verkauft bzw. anbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Das Reisesgewerbe ist erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).