Meinen Sie das Rechnungsprüfungsamt prüft nur Rechnungen? Dann, sollten Sie weiterlesen!
Hier erfahren Sie Wissenswertes über die besondere Stellung und die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes unserer Stadt
Grundsätzliches
In kreisfreien Städten, großen selbständigen Städten und selbständigen Gemeinden muss nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ein Rechnungsprüfungsamt eingerichtet werden.
Die Stadt Verden ist eine selbständige Gemeinde und hat seit langem ein eigenes Rechnungsprüfungsamt
Stellung
Dieses Amt hat innerhalb der Stadtverwaltung eine besondere Stellung, denn es ist dem Rat der Stadt unmittelbar unterstellt und nur diesem gegenüber verantwortlich. Alle übrigen Fachbereiche und der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung gehören zum Geschäftsbereich des Bürgermeisters.
Damit die Prüfungstätigkeit unbeeinflusst von den zu prüfenden Bereichen wirksam und objektiv durchgeführt werden kann, ist das RPA unabhängig und weisungsfrei.
Das RPA prüft und berät mit dem Ziel, dass die öffentlichen Mittel - letztlich die Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen - zielgerichtet und wirtschaftlich von der Verwaltung eingesetzt werden.
Unsere Aufgaben sind:
die Prüfung des Jahresabschlusses.
Der Jahresabschluss spiegelt das finanzielle Ergebnis der Verwaltungstätigkeit eines Jahres wider und zeigt auf wie die Plandaten des Haushaltsplanes verwirklicht worden sind. Das Resultat der Prüfung wird in einem Schlussbericht festgehalten und mit der Stellungnahme des Bürgermeisters dem Rat vorgelegt, der dann über die Entlastung des Bürgermeisters beschließt. Der Schlussbericht liegt danach an sieben Tagen öffentlich aus.
Prüfung des kosonlidierten Gesamtabschlusses der Stadt
Beratung
Das RPA fungiert als Partner für Rat und Verwaltung. Dabei begleitet es die Verwaltungsbereiche beratend. Es unterstützt sie im Hinblick auf ordnungsgemäße und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung (Prävention).
Die ständige Überwachung der Stadtkasse und der Sonderkasse des Eigenbetriebes sowie die laufende Überprüfung der Kassenvorgänge
Prüfung von Vergaben und Verträgen
Das RPA prüft anstehende Beschaffungen und Vertragsabschlüsse.
Prüfung der Eröffnungsbilanz
Aufgrund des neuen Haushaltsrechts (sogenannte Doppik) hatte die Stadt 2009 erstmalig eine Eröffnungsbilanz zu erstellen und ihre Vermögenslage umfassend darzulegen. Das Rechnungsprüfungsamt hat diese Vorarbeiten in einer Arbeitsgruppe begleitet und ist gesetzlich zur Prüfung verpflichtet.
Weitere Aufgaben
Der Verwaltungsausschuss und der Rat können dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben übertragen. Dieses ist durch Einzelbeschlüsse und die vom Rat beschlossene Rechnungsprüfungsordnung geschehen.