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Personalausweis

Allgemeine Informationen

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 

Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.

Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Der Antrag ist bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz zu stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.

 Stadt Verden, Bürgerbüro

Voraussetzung: Sie müssen Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und bereits in der Stadt Verden gemeldet sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wir möchten Sie daruf hinweisen, dass ab dem 01.05.2025 aufgrund der Gesetzesänderung auschließlich digitale Passbilder, die von Fotograf:innen übermittelt wurden, akzeptiert werden dürfen. Bitte informieren Sie sich bei den örtlichen Fotograf:innen über Ihre Möglichkeiten.

  • vorab ist eine Terminvereinbarung notwendig 
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nich älter als sechs Monate, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige Personalausweis oder ein gültiger Reisepass
  • Geburtsurkunde und/oder Eheurkunde bzw. Namensklärung im Original (ggf. International oder Originalurkunde mit Übersetzung), ggf. Namensänderung bei z. B. Wiederannahme Geburtsname oder Registrierschein/Namensänderung bei Spätaussiedlern
  • bei Antragsteller*innen unter 16 Jahren ist die  Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich
  • Ausweisdokumente müssen immer persönlich und ggf. mit einer gesetzlichen Vertretung beantragt werden. Minderjährige Personen müssen diesen gemeinsam mit ihren Eltern beantragen. Ab dem 16. Lebensjahr kann eine minderjährige Person ihren Personalausweis alleine beantragen, wenn es vorher bereits ein Ausweisdokument gab. Der Reisepass kann ab dem 18. Lebensjahr alleine beantragt werden, wenn es vorher bereits ein Ausweisdokument gab. Die Identität muss aber klar von einem vorherigen Personalausweis abgeleitet werden können. Ist dies nicht der Fall, ist eine Urkunde und die Anwesenheit eines Elternteils oder Vormunds notwendig.

 

 

Welche Gebühren fallen an?
  • 46,00 EUR für Antragsteller ab 24 Jahren
  • 27,60 EUR für Antragsteller unter 24 Jahren
  • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis

Wir bevorzugen Kartenzahlungen: Um den Ablauf zu erleichtern und Wartezeiten zu minimieren, bitten wir Sie, wenn möglich, per Karte zu bezahlen.

Das Ändern der Adresse oder der PIN bzw. das Aktivieren/Sperren der Onlineausweisfunktion sind kostenfrei. Eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht notwendig. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Den Personalausweis können Sie nicht sofort nach der Antragstellung mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Sie können ihn nach 2-3 Wochen in der Dienstelle abholen, in der Sie ihn beantragt haben. Für die Abholung kann man auch jemanden bevollmächtigen. Der/die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht einen eigenen Ausweis, sowie das bisherige Ausweisdokument.

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