Wird die Nutzung bzw. die Funktion einer bestehenden baulichen Anlage geändert, so ist eine Baugenehmigung erforderlich. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Wohnung in ein Büro umgewandelt wird, wenn ein Büro künftig als Einzelhandelsgeschäft genutzt werden soll, oder wenn eine gewerblich genutzte bauliche Anlage künftig Wohnzwecken dienen soll.
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Nutzungsänderung
Ansprechpartner/in
Bauaufsicht und Denkmalschutz![]() | |
Ritterstraße 10 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 12-265 Telefax: 04231 12-202 E-Mail: bauaufsicht@verden.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Stadt Verden, Bauaufsicht
Welche Unterlagen werden benötigt?
Siehe Bauvorlagenverordnung, mindestens einen Lageplan, Grundrisse und Ansichten der baulichen Anlage.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand. Sie werden nach der Niedersächsischen Baugebührenordnung erhoben.
Rechtsgrundlage
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Anträge / Formulare
Bauantragsformular