Sie benötigen eine Auskunft aus dem Melderegister der Stadt?
Das Bürgerbüro darf folgende Auskünfte über Einwohner der Stadt Verden erteilen:
Auskunft zur eigenen Person:
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner hat gegenüber der Meldebehörde das Recht auf kostenfreie Auskunft über die zu ihrer oder seiner Person gespeicherten Daten, über die zu ihrer oder seiner Person erteilten erweiterten Melderegisterauskünfte sowie über die Einrichtung von Übermittlungssperren.
Einfache Melderegisterauskunft:
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt die Meldebehörde über einzelne Einwohner/innen der Stadt folgende Auskünfte:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- Anschriften
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
Bei einer erweiterten Auskunft ist das Interesse für jede einzelne Auskunft bzw. für jedes einzelne Datum glaubhaft zu machen.
Das Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person enthalten, damit die Meldebehörde jede Verwechslung ausschließen kann. Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre besteht.
Alle Auskünfte aus dem Melderegister sind gebührenpflichtig.