Inhaltsbereich

Meldebescheinigung

Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

An wen muss ich mich wenden?

An das Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.

Voraussetzung:
Meldebescheinigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. Ebenfalls ist es möglich, Aufenthalts- oder Meldebescheinigungen postalisch zu beantragen (siehe Ruprik: Dokumente)

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Meldebescheinigung über den Online-Service der Stadt Verden (Aller) zu beantragen (siehe Ruprik: Links). Ein persönliches Vorsprechen ist in diesem Fall nicht mehr notwendig. Die Bezahlung erfolgt über Kreditkarte/PayPal.

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis/eID-Karte, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss.

Wenn Sie eine Meldebescheinigung für den Zeitraum Ihres Wohnsitzes in Verden benötigen, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.

Welche Unterlagen werden benötigt?

gültiger Personalausweis oder Reisepass ggf. Aufenthaltstitel

Welche Gebühren fallen an?

einfache: 7,50 EUR

erweiterte: 9,00 EUR

Wir bevorzugen Kartenzahlungen: Um den Ablauf zu erleichtern und Wartezeiten zu minimieren, bitten wir Sie, wenn möglich, per Karte zu bezahlen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

zurück