Wenn Sie als Verdener Bürger aus der Kirche austreten möchten, können Sie dies im Standesamt der Stadt Verden (Aller).
Voraussetzung für den Austritt aus der Kirche ist die Vollendung des 14. Lebensjahres. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Die Austrittserklärung muß persönlich vor dem Standesbeamten abgegeben werden.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt erfolgt über die Kirchengemeinde, der Sie beitreten möchten.