Für eine Mitteilung an die Steuerverwaltung der Stadt Verden (Aller) nutzen Sie bitte das obige Online-Formular.
Die Stadt Verden erhebt eine Grundsteuer für den im Stadtgebiet liegenden Grundbesitz.
Grundbesitz wird aufgeteilt in:
- land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A)
- bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B)
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Es bildet mit dem Grundsteuermessbetrag die Grundlage für die Grundsteuer.
Die Stadt Verden errechnet die zu entrichtende Grundsteuer, indem der festgelegte Grundsteuermessbetrag mit dem betreffenden Hebesatz multipliziert wird.
Die Hebesätze werden in der Haushaltssatzung festgelegt. Die Hebesätze von Grundsteuer A und Grundsteuer B betragen seit 01.01.2021 einheitlich 390 v. H.