Die Stadt Verden (Aller) bemüht sich, in den Zeiten der Corona-Pandemie die ansässigen Unternehmen zu unterstützen.
Es ist ein Zahlungsaufschub der Gewerbesteuer möglich. Den entsprechenden Antrag finden Sie [hier (pdf-Dokument)]
Für eine Mitteilung an die Steuerverwaltung der Stadt Verden (Aller) nutzen Sie bitte das obige Online-Formular.
Empfänger der Gewerbesteuer sind die Städte und Gemeinden.
Steuergegenstand sind Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, soweit sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, oder von Kapitalgesellschaften.
Steuerpflichtig ist derjenige, auf dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.
Die Gewerbesteuerhöhe wird wie folgt festgelegt: Die Gewerbesteuererklärung wird beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Auf der Grundlage dieser Daten setzt das Finanzamt einen Gewerbesteuermessbetrag fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Die Gewerbesteuer errechnet sich dann aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der Stadt Verden festgesetzt wird.
Der Steuerhebesatz beträgt in Verden derzeit 380 v. H.