Sie möchten eine Werbeanlagen anbringen?
Werbeanlagen im Sinne des Baurechts sind örtlich gebundene Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung einer Ware oder als Hinweis auf ein Gewerbe oder einen Beruf dienen und von allgemein zugänglichen Flächen aus sichtbar sind, z. B. Schilder, Beschriftungen, Lichtwerbungen, Bemalungen oder Schaukästen. Diese sind nicht überall zulässig und bedürfen ggf. einer Genehmigung.
Werbeanlagen, die an einer baulichen Anlage (z. B. einem Gebäude) angebracht werden sollen, bedürfen - sofern sie größer als 1 m² sind - einer Baugenehmigung. In der Verdener Innenstadt legt eine örtliche Bauvorschrift besonderen Anforderungen für alle Werbeanlagen unabhängig von ihrer Größe fest.
Werbeanlagen, die im öffentlichen Straßenraum aufgestellt werden sollen, erfordern eine Sondernutzungserlaubnis.