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Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen

Allgemeine Informationen

Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.

Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
  • ggf. Vertretungsvollmacht
  • Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
  • bei Alkoholausschank:
    • Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige müssen Sie unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – erstatten.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

- Anzeige eines Gaststättengewerbes

- Onlineverfahren möglich: ja

-  Schriftform erforderlich: ja

- Persönliches Erscheinen nötig: ggf.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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