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Gaststättenbetrieb: Anzeige

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Verden ein Gaststättengewerbe im stehenden Gewerbe betreiben möchten müssen Sie dies vier Wochen vor Beginn anzeigen.

Dies gilt auch wenn Gaststättengewerbe nur für kurze Zeit betrieben werden sollen,  für den Betrieb einer Zweigniederlassung, einer unselbständigen Zweigstelle und für die Verlegung der Betriebsstätte sowie für die Ausdehnung des Angebots auf alkoholische Getränke oder zubereitete Speisen.

Für den Ausschank von alkoholischen Getränken ist der Nachweis der Zuverlässigkeit durch Vorlage eines Führungszeugnisses/Gewerbezentralregisterauskunft Beleg-Art O erforderlich. Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.  

An wen muss ich mich wenden?

Stadt Verden, Bürgerbüro

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