Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden. Vor dem erstmaligen Aufstellen und in Gebrauch nehmen von fliegenden Bauten wird eine Ausführungsgenehmigung benötigt. Bei der erneuten Errichtung in Verden muss die Anlage abgenommen werden.
Die Ausführungsgenehmigung wird von der
TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG - Genehmigungsstelle Fliegende Bauten
erteilt.