Gastscheine werden für die Aller und die Weser ausgestellt.
Gastscheine werden nur an Personen ausgegeben, die sich als Gast im Landkreis Verden aufhalten, d.h. nicht im Kreis Verden wohnhaft sind.
Die Bürgermeistersprechstunde von Herrn Brockmann
fällt am 08. April aus.
Die nächste Sprechstunde findet voraussichtlich
am 22. April telefonisch von 16 bis 17 Uhr statt.
Stadtmarketing und Tourismus![]() | |
Stadtmarketing und Tourismus Große Straße 40 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 12-345 Telefax: 04231 12-320 E-Mail: stadtmarketing@verden.de | Die Tourist-Information bleibt bis auf Weiteres geschlossen. |
Gastscheine werden für die Aller und die Weser ausgestellt.
Gastscheine werden nur an Personen ausgegeben, die sich als Gast im Landkreis Verden aufhalten, d.h. nicht im Kreis Verden wohnhaft sind.
Tourist-Information Verden, Große Straße 40, 27283 Verden (Aller),
Telefon 04231/12345
Fax: 04231/12320,
E-mail: touristik@verden.de
Beleg für die Sportfischerprüfung, einen Sportfischerpass mit der gültigen Jahresmarke und den Nachweis für die Mitgliedschaft in einem Verein.
pro Tag 8,-- € / pro Woche 20,-- € / pro Monat 40,-- €
Einen Bundesfischereischein bzw. Fischereischein beantragt man bei der Stadt Verden, Bürgerbüro