Gastscheine werden für die Aller und die Weser ausgestellt.
Gastscheine werden nur an Personen ausgegeben, die sich als Gast im Landkreis Verden aufhalten, d.h. nicht im Kreis Verden wohnhaft sind.
Stadtmarketing und Tourismus![]() | |
Rathaus Große Straße Große Straße 40 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 12-345 Telefax: 04231 12-320 E-Mail: stadtmarketing@verden.de | Mo. - Fr. 10:00 - 18:00 Uhr und Sa. 10:00 - 13:00 Uhr |
Gastscheine werden für die Aller und die Weser ausgestellt.
Gastscheine werden nur an Personen ausgegeben, die sich als Gast im Landkreis Verden aufhalten, d.h. nicht im Kreis Verden wohnhaft sind.
Tourist-Information Verden, Große Straße 40, 27283 Verden (Aller),
Telefon 04231/12345
Fax: 04231/12320,
E-mail: touristik@verden.de
Beleg für die Sportfischerprüfung, einen Sportfischerpass mit der gültigen Jahresmarke und den Nachweis für die Mitgliedschaft in einem Verein.
pro Tag 8,-- € / pro Woche 20,-- € / pro Monat 40,-- €
Einen Bundesfischereischein bzw. Fischereischein beantragt man bei der Stadt Verden, Bürgerbüro