Ein Erbbaurecht ist die Belastung eines Grundstückes zugunsten einer Person, der damit das veräußerliche und vererbliche Recht das Grundstück zu bebauen (über oder unter der oberfläche) besitzt.
In aller Regel wird für die Bestellung des Erbbaurechts ein Entgelt in wiederkehrenden Leistungen vereinbart (Erbbauzins).
Die Stadt Verden hat Erbbaurechte überwiegend für Wohnbaugrundstücke ausgegeben, sie befindet sich aber auch in der Rolle als Erbbaurechtsnehmerin bei der Nutzung von Grundstücken.