Wenn Sie Ihr Grundstück an die Verdener Abwasseranlage anschließen wollen, benötigen Sie eine Entwässerungsgenehmigung. Auch Änderungen an einer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage sind genehmigungspflichtig.
Die Stadt Verden hat in ihren Entwässerungssatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheidet sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.
Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Niedersächsischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Genehmigungspflicht.