Sie benötigen eine beglaubigtes Zeugnis oder eine beglaubigte Urkunde?
Die Stadt Verden (Aller) darf Abschriften (Kopien) von Schriftstücken amtlich beglaubigen.
Die Bürgermeistersprechstunde von Herrn Brockmann findet am 21.01.2021 zwischen 16:00 und 17:00 Uhr statt. Bürgermeister Brockmann ist in dieser Zeit unter Telefon 04231/12-211 zu erreichen. Herr Brockmann bittet Bürger, ihre Anliegen, wenn möglich, per E-Mail unter lutz.brockmann@verden.de mitzuteilen.
Bürgerbüro![]() | |
Ritterstraße 10 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 12-385 Telefax: 04231 12-205 E-Mail: buergerbuero@verden.de | |
Das Team rund um die Themen Einwohnermeldewesen und Gewerberecht ist zu folgenden Zeiten für Sie da: montags bis mittwochs 08.00 Uhr - 16.00 Uhr donnerstags 08.00 Uhr - 18.00 Uhr freitags 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Das Bürgerbüro finden Sie im Rathaus Ritterstraße, Ritterstraße 10, Zimmer R139 Für das Standesamt gelten folgende Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Das Standesamt finden Sie im Rathaus Ritterstraße, Ritterstraße 10, Zimmer R128 und R129. Das Bürgerbüro der Stadt Verden (Aller) besteht aus den Bereichen Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt und Standesamt. |
Sie benötigen eine beglaubigtes Zeugnis oder eine beglaubigte Urkunde?
Die Stadt Verden (Aller) darf Abschriften (Kopien) von Schriftstücken amtlich beglaubigen.
Stadt Verden, Bürgerbüro
Sie benötigen das Originaldokument, welches beglaubtigt werden soll (z.B. Zeugnis etc.).
Die zu beglaubigenden Kopien werden vom Bürgerbüro selbst angefertigt.
Eine Beglaubigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren hängt von der Anzahl der zu beglaubigenden Seiten ab.
Beglaubigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
Nicht beglaubigt werden dürfen Abschriften oder Vervielfältigungen von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. Dafür ist ausschließlich das Standesamt zuständig.
Desweiteren dürfen Fahrzeugscheine, Führerscheine und Lohnsteuerkarten nicht beglaubigt werden.
Hingegen sind Beglaubigungen deutscher Personalausweise und Reisepässe zur Vorlage bei deutschen Behörden möglich.