Sie benötigen eine beglaubigtes Zeugnis oder eine beglaubigte Urkunde?
Die Stadt Verden (Aller) darf Abschriften (Kopien) von Schriftstücken amtlich beglaubigen.
Sie benötigen eine beglaubigtes Zeugnis oder eine beglaubigte Urkunde?
Die Stadt Verden (Aller) darf Abschriften (Kopien) von Schriftstücken amtlich beglaubigen.
Stadt Verden, Bürgerbüro
Sie benötigen das Originaldokument, welches beglaubtigt werden soll (z.B. Zeugnis etc.).
Die zu beglaubigenden Kopien werden vom Bürgerbüro selbst angefertigt.
Eine Beglaubigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren hängt von der Anzahl der zu beglaubigenden Seiten ab.
Wir bevorzugen Kartenzahlungen: Um den Ablauf zu erleichtern und Wartezeiten zu minimieren, bitten wir Sie, wenn möglich, per Karte zu bezahlen.
Beglaubigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
Nicht beglaubigt werden dürfen Abschriften oder Vervielfältigungen von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. Dafür ist ausschließlich das Standesamt zuständig.
Desweiteren dürfen Fahrzeugscheine, Führerscheine und Lohnsteuerkarten nicht beglaubigt werden.
Hingegen sind Beglaubigungen deutscher Personalausweise und Reisepässe zur Vorlage bei deutschen Behörden möglich.
Beglaubigungen ausländischer Dokumente sind nur zulässig, wenn sie für eine deutsche Behörde bestimmt sind. Zudem muss das ausländische Dokument in diesem Fall zwingend mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden, da der Beglaubigungsvermerk den Titel des Schriftstücks enthalten muss.
Stadt Verden (Aller)
Große Straße 40
27283 Verden (Aller)