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Baumschutz und Baumfällung

Allgemeine Informationen

In der Stadt Verden und ihren Ortschaften sind Bäume seit März 2022 durch die „Satzung über die einstweilige Sicherstellung von Bäumen“ geschützt. Ab 01.03.2024 wird sie ersetzt durch die dauerhafte Baumschutzsatzung.

Die bis dahin geltende Sicherstellungssatzung und das Förderprogramm sind hier als Dokumente eingebunden.

Darüber hinaus finden sich weitere Regelungen zum Baumschutz z.B. in Bebauungsplänen, Baugenehmigungen sowie im Naturschutzrecht.

Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung und sind Filter von Staub und Schadstoffen. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, und gehören zum Stadt- und Ortsbild. Zum Erhalt der Bäume bedarf es insbesondere in besiedelten Räumen eines besonderen Schutzes.

Wir beraten Sie gern, über den Schutzstatus eines Baumes, über Ausnahmeregelungen und Möglichkeiten der sachgerechten Pflege.

Förderprogramm ortsbildprägende Bäume

Für die Pflege besonders großer ortsbildprägender Bäume in der Stadt Verden und ihren Ortschaften können finanzielle Zuschüsse gewährt werden.

Das Förderprogramm ist ab 01.03.2024 Bestandteil der Baumschutzsatzung.

An wen muss ich mich wenden?

Stadt Verden (Aller), Grünflächen & Freizeitanlagen, Kontaktdaten entnehmen Sie dem Kasten oben auf dieser Seite.

Anträge / Formulare

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Was sollte ich noch wissen?

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