Die Bauleitplanung der Stadt Verden hat die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken im Stadtgebiet vorzubereiten und zu leiten. Hierzu werden Bauleitpläne aufgestellt.
Man unterscheidet den das ganze Stadtgebiet umfassenden Flächennutzungsplan und den aus dem Flächennutzungsplan entwickelten und konkretisierenden Bebauungsplan.
Planungsträger für beides ist die Stadt Verden. Sie ist für ihre Bauleitplanung selbst verantwortlich und verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Einen Anspruch auf Bauleitplanung seitens Dritter besteht allerdings nicht.
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen.
Als Bürger der Stadt Verden haben Sie während der öffentlichen Auslegung der Pläne die Möglichkeit, Ihre Interessen oder Bedenken in die Planung einzubringen.