Wenn Sie eine graphische und maßstäbliche Darstellung Ihres Grundstücks benötigen, müssen Sie einen Auszug aus der Liegenschaftskarte bei den Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung oder direkt beim Katasteramt Verden beantragen.
Der Auszug aus der Liegenschaftskarte enthält zeichnerische Darstellungen der einzelnen Flurstücke mit den Grenzen, den Gebäuden, den Nutzungsarten und topografischen Gegenständen.
Voraussetzung:
Um einen Auszug und/oder eine Auskunft aus dem Liegenschaftskataster zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen können.
Auszug und Auskunft aus der Liegenschaftskarte
Externe Ansprechpartner/in
Regionaldirektion Sulingen-Verden - Katasteramt Verden ![]() Eitzer Straße 34 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 808-510 Telefax: 04231 808-500 E-Mail: Katasteramt-VER@lgln.niedersachsen.deHomepage: https://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_amp_organisation/organisation_amp_kontakt/so_finden_sie_uns/zustaendigkeitsbereiche-der-katasteraemter-50439.htmlÖffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsten (LGLN).
Weiterführende Informationen über Auskünfte und Auszüge stehen im Internet unter
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag zur Erstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bereitstellung der Auszüge werden Gebühren gemäß der Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.