Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer benötigen Sie für zahlreiche Zwecke (Bauvorhaben, Bankkredite, Grundstücksaufteilung, Grundstücksverkauf, usw.) Auszüge, Informationen und Bescheinigungen zu Ihrem Grundstück.
Das Liegenschaftskataster enthält die Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Liegenschaftskarte) und beschreibender Form (Liegenschaftsbuch).
Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis beinhaltet alle beschreibenden Elemente des Flurstücks einschließlich Eigentumsangaben und Eigentumsverhältnisse.
Daneben gibt es weitere Varianten der Beschreibungen:
- Flurstücksnachweis (enthält alle Angaben zum Flurstück und die Buchungsstelle im Grundbuch, aber keine Eigentumsangaben; dieser Auszug kann ohne berechtigtes Interesse an jedermann abgegeben werden),
- Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung (enthält zusätzlich die beschreibenden Angaben der Bodenschätzung bei landwirtschaftlichen Flächen),
- Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung (enthält neben den Eigentumsangaben auch die beschreibenden Angaben der Bodenschätzung bei landwirtschaftlichen Flächen),
- Grundstücksnachweis (enthält alle Flurstücke eines Grundbuchblattes bei gleicher laufender Nummer mit Eigentumsangaben),
- Bestandsnachweis (umfasst alle Flurstücke eines Grundbuchblattes mit verschiedenen laufenden Nummern und mit Eigentumsangaben).
Wenn Sie beschreibende Angaben zu Ihrem Grundstück wie Größe, Lagebezeichnung oder Buchungskennzeichen im Liegenschaftskataster benötigen, müssen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch bei der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Verden, Katasteramt Verden beantragen.
Der Auszug enthält Informationen zum Regionalbereich (Gemeinde, Finanzamt, Amtsgericht) sowie Gemarkungsname, Flur- und Flurstücksnummer, Flurstücksfläche, Lagebezeichnung, Straßenname und Hausnummer, Tatsächliche Nutzung, Gesetzliche Klassifizierung, Namen und Anschriften der Eigentümer, Buchungsart im Grundbuch, Grundbuchbezirk und Grundbuchblatt-Nummer.
Voraussetzung:
Um einen Auszug und/oder eine Auskunft aus dem Liegenschaftskataster zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen können.