Wie überall in Deutschland dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Ausnahmen können für folgende Fahrten erteilt werden:
Eine Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt.